Elektromobilität

Im Automobilbau war die technische Weiterentwicklung der letzten Jahre im zunehmenden Maße auch mit der Elektrifizierung der Antriebssysteme verbunden. Mittlerweile hat jeder Serienhersteller ein Angebot von batterieelektrischen (BEV) und Hybrid- (PHEV) Fahrzeugmodellen in seinem Portfolio.

Durch gezielte Fördermaßnahmen, die gewachsene Attraktivität der Fahrzeugmodelle und den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur ist der Marktanteil von Elektrofahrzeugen im Juli 2020 auf 11,4 % gestiegen. Davon fallen 5,3 % auf BEV und 6,1 % auf PHEV [KBA].

Damit wächst auch kontinuierlich die Bedeutung der Elektromobilität für die Werkstätten. Das wiederum stellt die einzelnen Werkstätten vor neue Anforderungen. Im Wesentlichen betrifft dies die Arbeitssicherheit und Qualifizierung der Mitarbeiter, die persönliche Schutzausrüstung und das Vorhalten von geeigneten Abstellmöglichkeiten bzw. Quarantäneplätzen.

Bezogen auf die Unfallschadenabwicklung von BEV und PHEV bedeutet das für alle Beteiligten wie Sachverständige, Karosseriebetriebe und Schadenregulierer, dass neue Prozess berücksichtigt werden müssen. Zu den Herausforderungen gehören die Gefahrenklassifizierung, die Schadenbewertung, die Einschätzung der Reparaturfähigkeit der beschädigten Hochvolt-Batterie, die Organisation innerhalb des Werkstattablaufes sowie der Recyclingvorgang der HV-Batterie. Dabei sind grundsätzlich die modellspezifischen Herstellervorgaben zu beachten.

Das KTI hat in einer umfassenden Dokumentation die relevanten Informationen zum Schaden- und Reparaturprozess in der Toolbox Unfall – BEV und andere alternative Antriebe zusammengestellt. Des Weiteren gibt es technische Informationen zu BEV wie bspw. dem BMW i3, Audi e-tron, Porsche Taycan oder Elektrofahrzeuge der Renault Gruppe.

Zukünftig wird sich das KTI in weiteren Forschungsprojekten zur Thematik der Schadenrelevanz bzgl. der Elektromobilität annehmen.