Fahrzeug-Verglasung

Beschädigungen der Windschutzscheibe von Fahrzeugen, insbesondere von Personenkraftwagen (Pkw), stellen aus Sicht der Versicherungswirtschaft und von Reparaturbetrieben die häufigste Schadenursache in der Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkasko) dar. So wurden im Jahr 2018 in Teil- und Vollkasko insgesamt ca. 2,1 Mio. Glasbruch-Fälle in einem Umfang von ca. 1,25 Mrd. € Versicherungsleistung reguliert [GDV].

Diese Werte entsprechen, bezogen auf die Anzahl aller Kasko-Schäden, einem Anteil von ungefähr 41 %, bezogen auf die Schadenleistungen aller Kasko-Schäden ca. 14 %. Im Jahr 2018 betrug die Versicherungsleistung für Glasbruch (Pkw-Glasscheiben, Rückspiegel und Scheinwerfer) in Teilkasko ca. 1,247 Mrd. € bei etwa 2,113 Mio. Fällen [GDV]. Dies entspricht einer Erhöhung der durchschnittlichen Schadenhöhe eines Glasschadens um ca. 4,4 % von 565 € auf 590 €.

Neben der allgemeinen Preisentwicklung, z. B. steigenden Ersatzteilpreisen und Lohnkosten, werden weitere spezifische Einflussfaktoren auf den zu regulierenden Schadenaufwand angenommen. Diese werden einerseits in der zunehmenden Ausstattungsquote von Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen (FAS) oder Augmented Reality Head-Up-Displays im Bereich der Windschutzscheibe und andererseits in den damit einhergehenden Anforderungen an eine fachgerechte Unfallschaden-Instandsetzung vermutet. Neben den originären Ersatzteilkosten für FAS-spezifische Windschutzscheiben betrifft dies auch die Aktivitäten im Rahmen der Kalibrierung von FAS nach einem Scheibenwechsel. Überdies sind auch weitere Teilbereiche – insbesondere die Anforderungen an die Werkstattausrüstung sowie die Qualifikation der ausführenden Mitarbeiter in Reparaturbetrieben – zu betrachten.