AGB

1. Gültigkeit

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge von KTI Kraftfahrzeugtechnisches Institut und Karosseriewerkstätte GmbH & Co. KG (nachfolgend "KTI" genannt). Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere der Arbeitsverwaltung, entgegenstehen. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Rücksendung einer Anmeldebestätigung kommt ein Vertrag zustande. Die Anmeldefrist endet zwei Wochen vor dem jeweiligen Lehrgangstermin. Später eingehende Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn noch Ausbildungsplätze frei sind. Vorschläge zur Unterbringung werden den Teilnehmern mit der Einladung 10 Arbeitstage vor Lehrgangsbeginn zugesandt. Die Zimmerreservierung und Bezahlung muss von den Teilnehmern selbst vorgenommen werden.

3. Gebühren und Zahlung

Anmeldungen werden von KTI nur als verbindlich angesehen, wenn die Lehrgangsgebühren bis spätestens zum Lehrgangsbeginn gezahlt wurden. Ohne rechtzeitige Einzahlung der Lehrgangsgebühren besteht kein Anspruch auf Lehrgangsteilnahme. Die Höhe der Vergütung für die Lehrgangsdurchführung richtet sich nach den zum Lehrgangsbeginn bestehenden Gebühren. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unabhängig von der Übernahme der Gebühren durch Dritte haftet der Teilnehmer weiterhin für die Gebühren.

4. Rücktritt

Ein Rücktritt vom Lehrgang ist nur schriftlich (Unterschrift des Teilnehmers/ Teilnehmerin) bei KTI möglich. Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 10 Arbeitstage vor Lehrgangsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 80,- € möglich. Bis zu fünf Arbeitstage vor Lehrgangsbeginn sind 50% der Gebühren und danach die vollen Lehrgangsgebühren fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

5. Ausfall von Stunden bzw. Lehrgängen

Wird das KTI durch Ereignisse, die es nicht zu vertreten hat, an der Abhaltung der Lehrgangsstunden gehindert, besteht kein Anspruch auf deren Nachholung. Das KTI behält sich Terminänderungen, Absagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen sowie teilweise inhaltliche Änderungen vor.

6. Aushändigung von Zertifikaten

Eine Teilnahmebescheinigung stellt KTI auf Wunsch nach Abschluss eines Lehrgangs aus. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens 80% der Lehrgangseinheiten.

7. Lehrgangs- und Werkstattordnung

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Lehrgangs- und Werkstattordnung zur Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten. Die Anordnungen des Ausbildungspersonals sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten kann ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme ohne Befreiung der Gebührenpflicht erfolgen. Bei Unfällen und Schäden, die auf eine Verletzung dieser Pflichten zurückzuführen sind, haftet der/die Teilnehmer/in selbst.

8. Urheberrecht

Alle Urheber- und Verlagsrechte an den Lehrgangsunterlagen sind ausschließlich der KTI vorbehalten. Dies schließt sowohl ein Verbot der Fertigung von Kopien, der Mikroverfilmung sowie der Übertragung auf andere Datenträger und eine Weitergabe an betriebsfremde Personen ein, sofern nicht für jeden Einzelfall eine schriftliche Genehmigung des KTI vorliegt.

9. Haftung

Für Unfälle während des Lehrgangs und auf dem Weg zum oder vom Lehrgangsort sowie für den Verlust oder Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt KTI gegenüber den Lehrgangsteilnehmern/ innen keinerlei Haftung. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit KTI.

10. Gültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. 

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert und genutzt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ansonsten bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Erfüllungsort, der für alle beiderseitigen Verpflichtungen der ist, an dem die Ausbildungsstätte ihre Leistungen erbringt.